DGUV Psychotherapeutenverfahren
Christoph Treubel ist am Psychotherapeutenverfahren der Unfallversicherung beteiligt. Das Psychotherapeutenverfahren hat zum Ziel, nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten eine zügige (vorwiegend traumatherapeutische) Intervention bereitzustellen. Voraussetzung für eine Behandlung im Rahmen der gesetzliche Unfallversicherung ist eine Einleitung der Psychotherapie durch den D-Arzt oder die Unfallversicherung selbst.
Anlass für eine entsprechende Behandlung sind Arbeitsunfälle inkl. Schulunfälle bzw. Unfälle in der KiTa sowie Wegeunfälle. Treten nach einem solchen Unfall psychische Symptome auf, kann eine psychotherapeutische Vorstellung sinnvoll sein. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte zunächst an den D-Arzt, der den Unfall aufgenommen hat, oder an den Unfallversicherungsträger (z.B. BG oder Kommunaler Unfallversicherungsverband). Ist dies bereits erfolgt und soll eine psychotherapeutische Behandlung begonnen werden, können Sie sich im Anschluss zur Terminvereinbarung bei uns melden. Zum Erstgespräch bringen Sie bitte den ausgefüllten Anmeldebogen unserer Praxis für das Psychotherapeutenverfahren der Unfallversicherung und die ggfs. vom D-Arzt ausgestellte Überweisung mit. Unseren Anmeldebogen finden Sie hier im Downloadbereich (Bereich „Formulare“).
Nähere Informationen zum Psychotherapeutenverfahren finden Sie hier auf der Homepage der DGUV (externer Link, Online-Angebot der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.).
