Ablauf und Kosten

Je nach Versicherungsverhältnis (gesetzliche Krankenversicherung, Privatversicherung, Beihilfe) sind Ablauf und Kostenübernahme unterschiedlich. Dies liegt nicht an unserer Praxis, sondern daran, dass es keine übergreifende Regelung für die Durchführung und Abrechnung von Psychotherapie gibt. Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Abschnitten:

Nach einer telefonischen Kontaktaufnahme findet in der Regel innerhalb von 4 Wochen ein erster Termin (sog. psychotherapeutische Sprechstunde) statt. Dieser Termin dient dem Kennenlernen und einer ersten orientierenden Abklärung.

Je nach Problemlage finden zeitnah Sitzungen zur „schnellen“ Hilfe statt (psychotherapeutische Akutbehandlung). Dies eignet sich vor allem bei akuten Krisensituationen zur Krisenbewältigung und ersten Stabilisierung und wird in der Regel sofort angeboten, wobei dann unter Umständen auch Vormittagstermine notwendig sind. Eine weitere Möglichkeit ist die zeitnahe Teilnahme an einigen Gruppensitzungen, bei denen Informationen zu psychischen Problemen vermittelt werden, aber auch erste Veränderungen anvisiert werden (gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung). Beide Angebote sind kein “Muss”, sondern werden Ihnen bzw. Ihrem Kind dann angeboten, wenn es entsprechend “passt”.

Wenn eine Psychotherapie nowendig ist, folgen weitere Termine, die vor allem der Diagnostik dienen. Der Beginn der eigentlichen Therapie ist mit einer kürzeren oder längeren Wartezeit verbunden. Die Dauer der Wartezeit hängt u.a. von der momentanten Auslastung der Praxis und Ihrer zeitlichen Flexibilität ab.

Psychotherapiekosten bei gesetzlicher Krankenversicherung

Die Kosten der Psychotherapie übernimmt die Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass ein Versicherungsverhältnis besteht und zum Ersttermin und zu jedem ersten Termin im Quartal die elektronische Gesundheitskarte vorgelegt wird.

Nach den ersten Sitzungen ist ein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und erstellen auch ggf. benötigte Berichte.

Der Ablauf zu Beginn und während der Psychotherapie kann sich je nach Versicherungsvertrag deutlich unterscheiden. In der Regel bietet jede Versicherung zumindest einige Probesitzungen an, die auch ohne Antrag durchgeführt werden können und die erstattet werden.

In den meisten Versicherungsverträgen sind die Kosten für eine Psychotherapie ganz oder anteilig abgedeckt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob und in welchem Umfang Psychotherapie versichert ist und informieren Sie sich über das Antragsverfahren, die Unterlagen Ihrer Versicherungsgesellschaft usw.

Ich nehme seit 01.07.2022 keine Beihilfeberechtigten mehr als Neupatienten auf. Einzige Ausnahme stellen akute Notfälle dar, sofern entsprechende Kapazitäten bestehen (ausschließlich Krisenintervention, keine längerfristige psychotherapeutische Behandlung).

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage Elternratgeber Psychotherapie (Externer Link, Online-Angebot der BPtK).