Ablauf und Kosten

Je nach Versicherungsverhältnis (gesetzliche Krankenversicherung, Privatversicherung, Beihilfe) sind Ablauf und Kostenübernahme auf Grund verschiedener Regelungen unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie weiter unten in den jeweiligen Abschnitten.

Die Psychotherapeut*innen unserer Praxisgemeinschaft üben ihre Arbeit in verschiedenen Tätigkeitsformen aus, was Konsequenzen für die Behandlungsmöglichkeiten mit sich bringt:

  • Christoph Treubel behandelt überwiegend Patient*innen, die bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und nur in Ausnahmefällen Privatversicherte.
  • Caroline Waidner behandelt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, der Privatversicherung und der Beihilfe.
  • Vanessa Tacke behandelt ausschließlich im Rahmen von Privatversicherung und Beihilfe.

Nach einer telefonischen Kontaktaufnahme findet in der Regel innerhalb von 4 Wochen ein erster Termin (sog. psychotherapeutische Sprechstunde) statt. Dieser Termin dient dem Kennenlernen und einer ersten orientierenden Abklärung.

Je nach Problemlage finden zeitnah Sitzungen zur „schnellen“ Hilfe statt (psychotherapeutische Akutbehandlung). Dies eignet sich vor allem bei akuten Krisensituationen zur Krisenbewältigung und ersten Stabilisierung und wird in der Regel sofort angeboten, wobei dann unter Umständen auch Vormittagstermine notwendig sind. Eine weitere Möglichkeit ist die zeitnahe Teilnahme an einigen Gruppensitzungen, bei denen Informationen zu psychischen Problemen vermittelt werden, aber auch erste Veränderungen anvisiert werden (gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung). Beide Angebote sind kein “Muss”, sondern werden Ihnen bzw. Ihrem Kind dann angeboten, wenn es entsprechend “passt”.

Wenn eine Psychotherapie nowendig ist, folgen weitere Termine, die vor allem der Diagnostik dienen. Der Beginn der eigentlichen Therapie ist mit einer kürzeren oder längeren Wartezeit verbunden. Die Dauer der Wartezeit hängt u.a. von der momentanten Auslastung der Praxis und Ihrer zeitlichen Flexibilität ab.

Psychotherapiekosten bei gesetzlicher Krankenversicherung

Die Kosten der Psychotherapie übernimmt die Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass ein Versicherungsverhältnis besteht und zum Ersttermin und zu jedem ersten Termin im Quartal die elektronische Gesundheitskarte vorgelegt wird.

Nach den ersten Sitzungen ist ein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und erstellen auch ggf. benötigte Berichte.

Der Ablauf für Beantragung und Durchführung der Psychotherapie kann sich je nach Versicherungsvertrag deutlich unterscheiden. In den meisten Versicherungsverträgen sind die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung ganz oder anteilig abgedeckt. In der Regel können vor Antragstellung einige Probesitzungen durchgeführt werden, die erstattet werden.

Weitere verbindliche Auskünfte können wir hier nicht bereitstellen, da jede Versicherungsgesellschaft eigene Vorgaben für die Beantragung nebst eigener Formulare hat. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach den Formalitäten und lassen Sie sich die entsprechenden Formulare zuschicken.

Psychotherapie ist beihilfefähig. In der Regel werden Kurzzeittherapien (bis zu 24 Sitzungen) und Langzeittherapien (bis zu 60 Sitzungen, in Ausnahmefällen 80 Sitzungen) bewilligt. Für die Antragstellung ist es erforderlich, dass Sie sich die entsprechenden Formulare von der Beihilfestelle zuschicken lassen (diese werden mit einem individuellen Code versehen, daher ist immer eine Zusendung durch die Beihilfestelle erforderlich).

Christoph Treubel nimmt seit 01.07.2022 keine Beihilfeberechtigten mehr als Neupatient*innen auf. Einzige Ausnahme stellen akute Notfälle dar, sofern entsprechende Kapazitäten bestehen (ausschließlich Krisenintervention, keine längerfristige psychotherapeutische Behandlung).

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage Elternratgeber Psychotherapie (Externer Link, Online-Angebot der BPtK).