Diagnostische Abklärung

Neben unserer “Kernleistung”, der psychotherapeutischen Behandlung im Einzel- und Gruppensetting, führen wir in begrenztem Umfang diagnostische Abklärungen und Maßnahmenempfehlungen durch, ohne dass im Anschluss eine Psychotherapie in unserer Praxis erfolgen wird.

Nachdem immer wieder Nachfragen erfolgen (z.B. “Verschreiben Sie auch Medikamente?” oder “Erstellen Sie uns ein Gegengutachtung zur Meinung von XY?”) möchten wir kurz die Rahmenbedingungen erklären.

Diagnostik beim Psychotherapeuten – wie das?

Die Grundlage findet sich in § 11 der Psychotherapie-Richtlinie: “Die Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. […] Darüber hinaus sollen der Patientin oder dem Patienten, sofern erforderlich, Hinweise auf andere Hilfemöglichkeit gegeben werden.” Das heißt: Auch ohne laufende Therapie können und sollen wir Diagnostik hinsichtlich psychischer Störungen durchführen und Empfehlungen aussprechen – auch wenn es am Ende vielleicht nicht um Psychotherapie, sondern um andere Maßnahmen (z.B. Medikation oder Hilfe durch das Jugendamt) geht.

Leider merken wir aktuell, dass es vielen Patient:innen und deren Eltern immer schwerer fällt, einen zeitnahen Termin zur Diagnostik bei anderen Stellen und Einrichtungen zu bekommen. Daher haben wir entschieden, sofern es uns von unseren Kapazitäten her möglich ist, diagnostische Abklärungen im Rahmen unseres kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Angebots durchzuführen.

Wann zu uns?

Diagnostik bei uns ist dann sinnvoll, wenn danach auch Maßnahmen eingeleitet werden. Daher bieten wir nur Termine an, wenn “der Rahmen stimmt”. Erkennen wir von vornherein, dass die Diagnostik keine Fortschritte bieten wird, empfehlen wir – trotz teilweise erheblicher Wartezeiten – zum Beispiel eine Vorstellung beim Kinderpsychiater.

Aktuell ist der häufigste Ausgangspunkt die Überweisung durch die Kinderärztin oder den Kinderarzt, meist verbunden mit einer spezifischen Fragestellung oder eine Verdachtsdiagnose. In diesem Fall gehen wir davon aus, dass nach unserer Diagnostik auch Maßnahmen folgen werden (z.B. Medikation bei einer ADHS-Diagnose). Bei Empfehlungen von anderen Stellen (z.B. Schulpsychologie) klären wir vorher mit Ihnen ab, ob die Diagnostik bei uns sinnvoll ist und einen Vorteil bringt.

Die häufigsten Fragestellungen sind zum Beispiel die Überprüfung bzgl. Ängsten (z.B. bei unerklärlichen Bauchschmerzen, die durch den Kinderarzt bereits körperlich abgeklärt sind), möglichen depressiven Verstimmungen oder Konzentrationsproblemen. Aber auch andere Störungsbilder wie Traumafolgenstörungen oder psychische Probleme bei körperlichen Erkrankungen können Vorstellungsanlass sein.

Generell empfehlen wir Ihnen, mögliche psychische Probleme Ihres Kindes und erforderliche Maßnahmen auch bzw. zuerst mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt zu besprechen.

Was machen wir nicht?

  • Wir führen keine Diagnostik durch, wenn wir hinsichtlich des Störungsbildes oder der Fragestellungen eine ärztliche (v.a. kinder- und jugendpsychiatrische) Diagnostik für erforderlich halten. Dies überprüfen wir bei jeder Anfrage gründlich.
  • Wir verschreiben – wie alle nichtärztlichen Psychotherapeut:innen – keine Medikamente. Wenn eine Patient:in nach Diagnostik bei uns eine Medikation erhält, erfolgt dies durch ärztliche Indikationsstellung und auf gemeinsamen Entschluss zwischen Arzt/Ärztin und Eltern (auch dann, wenn unsere Diagnostik für die Diagnosestellung Grundlage sein kann).
  • Wir erstellen keine Zweitmeinungen, wenn bereits eine ärztliche oder psychotherapeutische Diagnostik erfolgt ist und Maßnahmen empfohlen sind.
  • Wir führen keine Diagnostik durch, wenn aktuell eine psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung in einer anderen Praxis erfolgt. In diesem Fall fragen Sie bitte dort bzgl. Diagnostik nach.
  • Wir führen Diagnostik ausschließlich zur Feststellung psychischer Störungen wie Ängste, Depression oder ADHS durch, nicht zu pädagogischen Fragestellungen oder als Vorbereitung von “Lerntherapien” oder Coaching usw.
  • Die psychotherapeutische Sprechstunde, die Grundlage der Diagnostik ist, ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Privatversicherung gibt es leider keine entsprechende Grundlage, sondern hier ist unsere Tätigkeit an die Einleitung von Psychotherapie gebunden. Daher steht unser Diagnostikangebot leider nur gesetzlich-versicherten Patient:innen zur Verfügung.

Ich habe weitere Fragen

Wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Am Besten rufen Sie in unserer telefonischen Sprechzeit an – nähere Informationen finden Sie hier.