Begutachtung

Neben meiner Behandlungstätigkeit erstelle ich in begrenztem Umfang Sachverständigengutachten zu verschiedenen Fragestellungen. Ich werde diesbezüglich ausschließlich für Gerichte und öffentliche Stellen tätig.

Zur Abklärung der zeitlichen Verfügbarkeit und Klärung der Eignung für die jeweilige Fragestellung bitte ich darum, vor einer Beauftragung kurz Rücksprache zu halten. Bitte rufen Sie hierzu unter 0951 2082625 in der Praxis an (nutzen Sie gerne den Anrufbeantworter, ich rufe zeitnah zurück) oder verwenden Sie das folgende Kontaktformular.

Ich erstatte Sachverständigengutachten im Rahmen der Verfahren in Kindschaftssachen. Auf Wunsch führe ich einen lösungsorientierten Prozess gem. § 163 Abs. 2 FamFG durch.

In Ausnahmefällen kann ich als Sachverständiger gem. § 167 Abs. 6 im Verfahren der freiheitsentziehenden Unterbringung tätig werden. Hier ist allerdings vorherige Absprache hinsichtlich des jeweiligen Einzelfalls erforderlich.

Ich absolviere derzeit das Curriculum gem. Forensik-Richtlinie der Psychotherapeutenkammer Bayerns mit der Zielsetzung der Zertifizierung als Forensischer Sachverständiger für Familienrecht. Weiterhin habe ich Weiterbildungen in Konfliktberatung und als Kinderschutzfachkraft. Zur Qualitätssicherung erfolgt Supervision.

Auf Grund meiner umfassenden traumatherapeutischen Qualifikationen bin ich in der Lage, psychisch reaktive Traumafolgen bei Kindern und Jugendlichen zu begutachten. Dies erfolgt regelhaft im sozialen Entschädigungsrecht und im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung.

Ich habe mich für die Bearbeitung dieser Fragestellungen durch Absolvierung des Curriculums zur Begutachtung reaktiver psychischer Traumafolgen nach den Standards der DeGPT weitergebildet.

In bestimmten Fällen erstatte ich Gutachten zur Frage der strafrechtlichen Verantwortungsreife gem. § 3 JGG sowie zum Entwicklungsstand gem. § 43 JGG. Die Übernahme von Aufträgen ist von der jeweiligen Konstellation des Einzelfalls abhängig und sollte kurz im persönlichen Gespräch geklärt werden.

Zur Qualifizierung in diesem Bereich habe ich Fortbildungen zur strafrechtlichen Begutachtung im Rahmen der forensischen Weiterbildungsangebote des IVS Nürnberg absolviert. Zur Qualitätssicherung erfolgt Supervision.

Ich erstatte im Auftrag von Jugendämtern Gutachten gem. § 35a Abs. 1a SGB VIII. Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahmeerklärung vorliegen muss und dass die Abrechnung nach JVEG erfolgt.