Begutachtung
Neben meiner Behandlungstätigkeit erstelle ich in begrenztem Umfang Sachverständigengutachten zu verschiedenen Fragestellungen. Ich werde diesbezüglich ausschließlich für Gerichte und öffentliche Stellen tätig.
Zur Abklärung der zeitlichen Verfügbarkeit und Klärung der Eignung für die jeweilige Fragestellung bitte ich darum, vor einer Beauftragung kurz Rücksprache zu halten. Bitte rufen Sie hierzu unter 0951 2082625 in der Praxis an (nutzen Sie gerne den Anrufbeantworter, ich rufe zeitnah zurück) oder verwenden Sie das folgende Kontaktformular.
Hier finden Sie eine tabellarische Auflistung meiner Qualifikationen. Weitergehende Unterlagen und Nachweise sende ich auf Wunsch gerne zu.
Diese Auflistung ist für potentielle Auftraggeber im Bereich Sachverständigentätigkeit bestimmt. Informationssuchende in Sachen Psychotherapie finden hier weitergehende Informationen zu meinen Qualifikationen.
I. Abschlüsse und berufsrechtliche Nachweise
07/2018 | Arztregistereintrag Kassenärztliche Vereinigung Bayerns |
06/2018 | Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut |
04/2018 | Staatliche Prüfung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Gesamtnote „sehr gut“; 1,33) |
07/2015 | 1. Staatsexamen Psychologie, Erziehungswissenschaft, Didaktik der Grundschule (Gesamtnote „mit Auszeichnung bestanden“; 1,39) |
12/2003 | Diplom Diplom-Heilpädagoge (FH) (Gesamtnote „sehr gut“; 1,0) |
II. Weitergehende Qualifikationen
Tätigkeitsbereich | Supervisor/Lehrtherapeut für Verhaltenstherapie |
Tätigkeitsbereich | Dozent für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie |
Zusatzqualifizierung | Weiterbildung gem. Gutacherrichtlinie Forensik der Psychotherapeutenkammer Bayerns Vollständiges Theoriecurriculum (164 Stunden) gem. Gutachterrichtlinie, laufendes Praxismodul (supervidierte Sachverständigentätigkeit) |
Zusatzqualifizierung | Zertifikat „Spezielle Psychotraumatherapie mit Kindern und Jugendlichen (DeGPT)“ |
Zusatzqualifizierung | Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen im sozialen Entschädigungsrecht & der gesetzlichen Unfallversicherung Vollständiges Theoriecurriculum (45 Stunden) nach den Richtlinien der DeGPT |
Zusatzqualifizierung | Dialektisch-behaviorale Therapie Vollständiges Theoriecurriculum (112 Stunden) nach den Richtlinien des DDBT, kontinuierliche Behandlungstätigkeit im Bereich Borderline und nichtsuizidale Selbstverletzung |
Zertifikat | Kinderschutzfachkraft/ Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) Zertifikatskurs Weinsberger Forum |
Zertifikat | Behandlungsmanual jugendliche Sexualtäter (BMJS 12/21) Behandlungskonzept für die Arbeit mit jugendlichen Sexualtätern im Alter von 12-21 Jahren |
Zertifikat | Fortbildungszertifikat der Psychotherapeutenkammer Bayern Nachweis der kontinuierlichen beruflichen Fortbildung |
Ich erstatte Sachverständigengutachten im Rahmen der Verfahren in Kindschaftssachen. Auf Wunsch führe ich einen einvernehmensorientierten Prozess gem. § 163 Abs. 2 FamFG durch.
In Ausnahmefällen kann ich als Sachverständiger gem. § 167 Abs. 6 im Verfahren der freiheitsentziehenden Unterbringung tätig werden. Hier ist allerdings vorherige Absprache hinsichtlich des jeweiligen Einzelfalls erforderlich.
Ich absolviere derzeit das Curriculum gem. Forensik-Richtlinie der Psychotherapeutenkammer Bayerns mit der Zielsetzung der Zertifizierung als Forensischer Sachverständiger für Familienrecht. Weiterhin habe ich Weiterbildungen in Konfliktberatung und als Kinderschutzfachkraft. Zur Qualitätssicherung erfolgt Supervision.
Auf Grund meiner umfassenden traumatherapeutischen Qualifikationen bin ich in der Lage, psychisch reaktive Traumafolgen bei Kindern und Jugendlichen zu begutachten. Dies erfolgt regelhaft im sozialen Entschädigungsrecht und im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ich habe mich für die Bearbeitung dieser Fragestellungen durch Absolvierung des Curriculums zur Begutachtung reaktiver psychischer Traumafolgen nach den Standards der DeGPT weitergebildet.
In bestimmten Fällen erstatte ich Gutachten zur Frage der strafrechtlichen Verantwortungsreife gem. § 3 JGG sowie zum Entwicklungsstand gem. § 43 JGG. Die Übernahme von Aufträgen ist von der jeweiligen Konstellation des Einzelfalls abhängig und sollte kurz im persönlichen Gespräch geklärt werden.
Zur Qualifizierung in diesem Bereich habe ich Fortbildungen zur strafrechtlichen Begutachtung im Rahmen der forensischen Weiterbildungsangebote des IVS Nürnberg absolviert. Zur Qualitätssicherung erfolgt Supervision.
Ich erstatte im Auftrag von Jugendämtern Gutachten gem. § 35a Abs. 1a SGB VIII. Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahmeerklärung vorliegen muss und dass die Abrechnung nach JVEG erfolgt.