Präventives Gruppenangebot „Krisenfest“
Unsere Praxis beteiligt sich am präventiven Gruppenangebot „Krisenfest“. „Krisenfest“ ist ein Angebot der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, finanziert durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Zielsetzung ist, bei Kindern und Jugendlichen die psychische Gesundheit und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Belastungen zu steigern.
Wir bieten Krisenfest derzeit ausschließlich als Inhouse-Maßnahmen in Kooperation mit Schulen an. Interessierte Schulen können sich gerne telefonisch in der Praxis melden, interessierte Eltern und Jugendliche können eine Teilnahme bei der jeweiligen Schulleitung anregen. Ein erster Durchlauf mit zwei Gruppen am Claviusgymnasium war sehr erfolgreich, weitere Durchläufe an interessierten Schulen sind in diesem Schuljahr geplant.
Voraussetzung zur Teilnahme für Kinder und Jugendliche ist, dass keine psychische Erkrankung diagnostiziert ist und keine Behandlung in einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Praxis läuft bzw. erfolgen soll (Wartelisteneintrag).
Es finden pro Gruppe 5 Sitzungen à 90 Minuten statt. Die Sitzungstermine sind am Schulvormittag (wechselnde Tage), die Sitzungen finden in den Räumen der Schule statt. Den Terminplan erhalten Sie über die Schule.
Grundidee von „Krisenfest“ ist, Kindern und Jugendlichen, die sich aktuell belastet fühlen, bereits in einer möglichst frühen Phase einen besseren Umgang mit Gefühlen zu vermitteln und so zum Aufbau von Widerstandsfähigkeit beizutragen bzw. der Manifestierung von psychischen Störungen vorzubeugen. Weiterhin möchten wir Hemmschwellen gegenüber schulpsychologischen und psychotherapeutischen Angeboten abbauen und die Teilnehmenden ermutigen, auch nach „Krisenfest“ Unterstützung durch die Schulpsychologin fortzuführen.
Die Sitzungen werden abwechslungsreich gestaltet und an den Bedürfnissen der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. Es kommen wissenschaftlich evaluierte Methoden und Techniken zum Einsatz.
Die Gruppenleitung liegt bei Christoph Treubel, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Es wird eine enge Kooperation mit der Schule (z.B. schulpsychologischem Dienst oder Jugendsozialarbeit) angestrebt.
Das „Krisenfest“-Konzept wird durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege finanziert. Daher fallen für die Teilnehmenden und deren Familien keine Kosten an; ebenso erfolgt keine Abrechnung gegenüber der Krankenkasse bzw. -versicherung.
Die Teilnehmenden verpflichten sich zur Teilnahme an den fünf Gruppensitzungen. Ein vorzeitiger Ausstieg ist nicht vorgesehen.
Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen bzw. die Sorgeberechtigten sollen an einer Online-Befragung der Kassenärztlichen Vereinigung teilnehmen. Hierzu erhalten Sie durch einen individuellen Zugangscode. Die Evaluation erfolgt vollständig anonym.
Auf Grund der besonderen Konzeption von „Krisenfest“ kann die Datenerfassung und -verarbeitung auf ein Minimum reduziert werden:
- Die psychotherapeutische Praxis erhebt und speichert im Rahmen der Anmeldung folgende Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Name(n) des/der Sorgeberechtigten, Telefonnummer, Schulklasse.
Die Gruppensitzungen werden durch den Psychotherapeuten schriftlich dokumentiert. Es gilt dieselbe besondere Schweigepflicht wie bei psychotherapeutischen Behandlungen, d.h., dass außerhalb der Praxis niemand Informationen aus der Dokumentation erhält. - Schulleitung und Lehrkräfte erhalten ausschließlich die Namen der Teilnehmenden. Weitere Informationen werden nicht ausgetauscht. Sofern Sorgeberechtigte(r) und Teilnehmende einen Austausch mit der Schule wünschen, kann eine wechselseitige Schweigepflichtsentbindung erteilt werden.
- Ausschließlich die Kassenärztliche Vereinigung erhält von der psychotherapeutischen Praxis die Anzahl der Teilnehmenden. Weitere Daten werden nicht übermittelt, insbesondere nicht an Krankenkassen bzw. -versicherungen.
- Teilnehmende und Sorgeberechtigte sollen an einer Evaluation durch die Kassenärztliche Vereinigung zu Beginn und zum Ende des Projekts teilnehmen. Hierzu soll ein Online-Fragebogen ausgefüllt werden. Personenidentifizierende Daten werden nicht erfasst. Die psychotherapeutische Praxis erhält keine Daten aus der Evaluation.